Impressum X-TEC Fluid S.I.A

Ing. Klaus Bahr ist der Geschäftsführer von X-TEC Fluid S.I.A., einem Unternehmen mit Sitz in Lettland und Deutschland.

Impressum

X-TEC Fluid S.I.A. ist ein Unternehmen mit Sitz in Lettland und einer Niederlassung in Deutschland. Geschäftsführer ist Ing. Klaus Bahr.

WICHTIG! Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor sie eine Bestellung oder ein Auftrag erteilen. Stellen Sie im Bereich´ Kontakt´ dazu die Bitte auf Zusendung.

Adresse der Zentrale ,Office

Lv -Jūras iela 10, Tukuma Nov., Lapmežciema Pag., Ragaciems

Telefon

Termine nur nach Vereinbarung!

X-TEC Fluid S.I.A

Geschäftsführer: Klaus Bahr
Adresse 1.: LV -Jūras iela 10, Tukuma nov., Lapmežciema pag., Ragaciems

Lagerstätte 47495 Rheinberg
Telefon: +49 2843 9172372

Mobil: +49 179 9019017
E-Mail: x.office@x-tec.group

Handelsregister: Unternehmensregister der lettischen Republik Riga

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: LV09ZZZ40203525319

Registernummer: 40203525319

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Klaus Bahr

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Diese Bedingungen gelten für Geschäftskunden wie Privatkunden, mit Auftragserteilung werden diese Geschäftsbedingungen unwiderruflich vereinbart und akzeptiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der X-TEC Fluid S.I.A.Fluid S.I.A.

1. Auftragsinhalt

1.1 Örtliche Untersuchungen

Der Auftragsinhalt wird nach in Augenscheinnahme sowie messtechnischer Prüfung des vom

Auftraggeber im Termin mitgeteilten und angezeigten Feuchteschadens an den Betroffenen

Bauteil im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.

Die örtliche Untersuchung beinhaltet nicht die Besichtigung und Untersuchung weiterer Bauteile

und Räume. Nicht geschuldet sind Bauteilöffnungen, Leckageortungen und Salzanalysen, soweit

nichts anderes vereinbart ist. Es kann daher im Regelfall nicht ausgeschlossen werden, dass

Feuchtigkeit an anderen nicht untersuchten Bauteilen oder in anderen Räumen vorhanden ist

oder dort Wasser eintreten kann.

Auf der Grundlage der anlässlich der örtlichen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse

unterbreiten wir ein Angebot zur Behebung des konkreten Feuchteschadens an der betroffenen

Stelle.

Wir schulden nach Maßgabe der örtlichen Untersuchung allein die erfolgreiche Beseitigung des

mitgeteilten und analysierten konkreten Feuchtschadens an dem betroffenen Bauteil

beziehungsweise in dem betroffenen Raum.

Wir führen die Arbeiten auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik – soweit nichts

anderes vereinbart worden ist – aus.

Hinweis:

Bei Anwendung des Injektionsverfahrens zur Abdichtung des Mauerwerks wird die

Wasserundurchlässigkeit unmittelbar erreicht, da das Eindringen von Wasser gestoppt wird. Dies

bedeutet jedoch, dass das Mauerwerk zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig trocken ist. Der

vollständige Trocknungsprozess kann je nach baulichen Gegebenheiten zwischen sechs und

vierundzwanzig Monate dauern.

Zur Unterstützung und Beschleunigung des Trocknungsprozesses wird empfohlen, nach der

Injektion eine Dichtungsschlämme aufzutragen. Diese Maßnahme dient zur technischen

Unterstützung und ermöglicht eine schnelle oberflächige Schließung. Die sichtbare Oberfläche

der Dichtungsschlämme kann nach Erreichen vom Farbton ähnlich RAL-7035 (Grauweiß) mit

einem Sanierputz überzogen werden.

Erforderliche Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach dem notwendigen Material- und

Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch

für den Einsatz von zusätzlich erforderlichen Gerätschaften.

1.3

Die Kosten für Strom und Wasser trägt der Auftraggeber.

1.4

Für die Abnahme gilt § 640 BGB.

Der geschuldete Erfolg ist erbracht, sobald das Eindringen von Wasser in dem vertraglich

vereinbarten und bearbeiteten Bereich gestoppt ist.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.

Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern sich der

Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung ändern sollte, gilt der zum Zeitpunkt der

Schlussrechnung gültige Mehrwertsteuersatz.

- 2 -

Sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist und die Auftragssumme den Betrag von 2.000

€ netto übersteigt, haben wir einen Anspruch auf Abschlagszahlungen wie folgt:

- 40 % der Auftragssumme nach Arbeitsbeginn

- 40 % bei halber Fertigstellung.

- Restbetrag bei Fertigstellung Unterteilung, der Schlussrechnung, sofort zahlbar, ohne

jeden Abzug.

3. Gewährleistung und Haftung.

3.1

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

3.2

Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Beseitigung des im Rahmen der Schadensanalyse

festgestellten Feuchteschadens an der betroffenen Stelle.

3.3

Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertrag pflichtigen – bei der Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit

solche Ansprüche bestehen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche

Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zu Erreichung des Vertragszwecks notwendig

sind.



3.4. Voraussetzungen für die Beauftragung

Es wird davon ausgegangen, dass die Entwässerung der Dach- sowie Hofflächen vor der Beauftragung ordnungsgemäß funktioniert. Der Auftraggeber bestätigt, dass diese Entwässerungssysteme vor Beginn der Arbeiten überprüft und gereinigt wurden, um einen einwandfreien Abfluss des anfallenden Wassers zu gewährleisten.

3.5. Hinweis zur Drainage

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass eine Drainage bei einer Hinterschleierung zum Misserfolg der Abdichtung führen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, es wird davon ausgegangen, dass das betreffende Gebäude über keine Drainage verfügt. Zudem übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für mögliche Beeinträchtigungen der Abdichtung, die im Zusammenhang mit einer vorhandenen Drainage stehen. Sollte dem Auftraggeber eine Drainage nicht bekannt sein, wird der Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.6. Haftungsausschluss

Sollten nachträglich Probleme mit der Entwässerung auftreten, die auf eine nicht sachgemäße Ableitung von Wasser zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Schäden. Es obliegt dem Auftraggeber, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wasserableitung zu treffen.

4. Kündigung.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen; in diesem Fall schuldet er eine

Vergütung gemäß § 648 BGB. Beide Vertragspartner können bei Vorliegen eines wichtigen

Grundes den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 648 a BGB).

Für die Kündigungserklärung ist die Einhaltung der Textform erforderlich.

5. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

6. Schlussbestimmungen

6.1

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies gesondert in Textform vereinbart

wird.

6.2

Von den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen

bedürfen der Textform.

6.3

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine

Regelunglücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht

berührt. In diesem Fall gelten solche Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise

getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

6.4

Wird die Leistung in der Bundesrepublik Deutschland erbracht, gilt deutsches Recht.

6.5

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber

Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Ort der Niederlassung

- 3 -

(47495 Rheinberg) zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu

klagen.

Stand Januar 2024