Impressum X-TEC Fluid S.I.A
Ing. Klaus Bahr ist der Geschäftsführer von X-TEC Fluid S.I.A., einem Unternehmen mit Sitz in Lettland und Deutschland.
Impressum
X-TEC Fluid S.I.A. ist ein Unternehmen mit Sitz in Lettland und einer Niederlassung in Deutschland. Geschäftsführer ist Ing. Klaus Bahr.
WICHTIG! Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor sie eine Bestellung oder ein Auftrag erteilen. Stellen Sie im Bereich´ Kontakt´ dazu die Bitte auf Zusendung.
Adresse der Zentrale ,Office
Lv -Jūras iela 10, Tukuma Nov., Lapmežciema Pag., Ragaciems
Telefon
Termine nur nach Vereinbarung!
X-TEC Fluid S.I.A
Geschäftsführer: Klaus Bahr
Adresse 1.: LV -Jūras iela 10, Tukuma nov., Lapmežciema pag., Ragaciems
Lagerstätte 47495 Rheinberg
Telefon: +49 2843 9172372
Mobil: +49 179 9019017
E-Mail: x.office@x-tec.group
Handelsregister: Unternehmensregister der lettischen Republik Riga
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: LV09ZZZ40203525319
Registernummer: 40203525319
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Klaus Bahr
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Diese Bedingungen gelten für Geschäftskunden wie Privatkunden, mit Auftragserteilung werden diese Geschäftsbedingungen unwiderruflich vereinbart und akzeptiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der X-TEC Fluid S.I.A.Fluid S.I.A.
1. Auftragsinhalt
1.1 Örtliche Untersuchungen
Der Auftragsinhalt wird nach in Augenscheinnahme sowie messtechnischer Prüfung des vom
Auftraggeber im Termin mitgeteilten und angezeigten Feuchteschadens an den Betroffenen
Bauteil im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.
Die örtliche Untersuchung beinhaltet nicht die Besichtigung und Untersuchung weiterer Bauteile
und Räume. Nicht geschuldet sind Bauteilöffnungen, Leckageortungen und Salzanalysen, soweit
nichts anderes vereinbart ist. Es kann daher im Regelfall nicht ausgeschlossen werden, dass
Feuchtigkeit an anderen nicht untersuchten Bauteilen oder in anderen Räumen vorhanden ist
oder dort Wasser eintreten kann.
Auf der Grundlage der anlässlich der örtlichen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse
unterbreiten wir ein Angebot zur Behebung des konkreten Feuchteschadens an der betroffenen
Stelle.
Wir schulden nach Maßgabe der örtlichen Untersuchung allein die erfolgreiche Beseitigung des
mitgeteilten und analysierten konkreten Feuchtschadens an dem betroffenen Bauteil
beziehungsweise in dem betroffenen Raum.
Wir führen die Arbeiten auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik – soweit nichts
anderes vereinbart worden ist – aus.
Hinweis:
Bei Anwendung des Injektionsverfahrens zur Abdichtung des Mauerwerks wird die
Wasserundurchlässigkeit unmittelbar erreicht, da das Eindringen von Wasser gestoppt wird. Dies
bedeutet jedoch, dass das Mauerwerk zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig trocken ist. Der
vollständige Trocknungsprozess kann je nach baulichen Gegebenheiten zwischen sechs und
vierundzwanzig Monate dauern.
Zur Unterstützung und Beschleunigung des Trocknungsprozesses wird empfohlen, nach der
Injektion eine Dichtungsschlämme aufzutragen. Diese Maßnahme dient zur technischen
Unterstützung und ermöglicht eine schnelle oberflächige Schließung. Die sichtbare Oberfläche
der Dichtungsschlämme kann nach Erreichen vom Farbton ähnlich RAL-7035 (Grauweiß) mit
einem Sanierputz überzogen werden.
Erforderliche Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach dem notwendigen Material- und
Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch
für den Einsatz von zusätzlich erforderlichen Gerätschaften.
1.3
Die Kosten für Strom und Wasser trägt der Auftraggeber.
1.4
Für die Abnahme gilt § 640 BGB.
Der geschuldete Erfolg ist erbracht, sobald das Eindringen von Wasser in dem vertraglich
vereinbarten und bearbeiteten Bereich gestoppt ist.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.
Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern sich der
Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung ändern sollte, gilt der zum Zeitpunkt der
Schlussrechnung gültige Mehrwertsteuersatz.
- 2 -
Sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist und die Auftragssumme den Betrag von 2.000
€ netto übersteigt, haben wir einen Anspruch auf Abschlagszahlungen wie folgt:
- 40 % der Auftragssumme nach Arbeitsbeginn
- 40 % bei halber Fertigstellung.
- Restbetrag bei Fertigstellung Unterteilung, der Schlussrechnung, sofort zahlbar, ohne
jeden Abzug.
3. Gewährleistung und Haftung.
3.1
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
3.2
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Beseitigung des im Rahmen der Schadensanalyse
festgestellten Feuchteschadens an der betroffenen Stelle.
3.3
Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertrag pflichtigen – bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit
solche Ansprüche bestehen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zu Erreichung des Vertragszwecks notwendig
sind.
3.4. Voraussetzungen für die Beauftragung
Es wird davon ausgegangen, dass die Entwässerung der Dach- sowie Hofflächen vor der Beauftragung ordnungsgemäß funktioniert. Der Auftraggeber bestätigt, dass diese Entwässerungssysteme vor Beginn der Arbeiten überprüft und gereinigt wurden, um einen einwandfreien Abfluss des anfallenden Wassers zu gewährleisten.
3.5. Hinweis zur Drainage
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass eine Drainage bei einer Hinterschleierung zum Misserfolg der Abdichtung führen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, es wird davon ausgegangen, dass das betreffende Gebäude über keine Drainage verfügt. Zudem übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für mögliche Beeinträchtigungen der Abdichtung, die im Zusammenhang mit einer vorhandenen Drainage stehen. Sollte dem Auftraggeber eine Drainage nicht bekannt sein, wird der Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.6. Haftungsausschluss
Sollten nachträglich Probleme mit der Entwässerung auftreten, die auf eine nicht sachgemäße Ableitung von Wasser zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Schäden. Es obliegt dem Auftraggeber, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wasserableitung zu treffen.
4. Kündigung.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen; in diesem Fall schuldet er eine
Vergütung gemäß § 648 BGB. Beide Vertragspartner können bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 648 a BGB).
Für die Kündigungserklärung ist die Einhaltung der Textform erforderlich.
5. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6. Schlussbestimmungen
6.1
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies gesondert in Textform vereinbart
wird.
6.2
Von den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Textform.
6.3
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
Regelunglücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt. In diesem Fall gelten solche Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise
getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
6.4
Wird die Leistung in der Bundesrepublik Deutschland erbracht, gilt deutsches Recht.
6.5
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Ort der Niederlassung
- 3 -
(47495 Rheinberg) zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu
klagen.
Stand Januar 2024